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Terms and Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Nutzungsbedingungen
GYM TWENTY SEVEN, Inhaber Aykut Kütük, Marktplatz 6, 72355 Schömberg
Stand: Juni 2026

 § 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mitgliedschaftsverträge und für die Nutzung der Einrichtungen des Studios GYM TWENTY SEVEN. Betreiber und Vertragspartner ist Herr Aykut Kütük, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „GYM TWENTY SEVEN", Marktplatz 6, 72355 Schömberg (nachfolgend „Betreiber").
 (2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
 (3) GYM TWENTY SEVEN wird als überwiegend personalunbetreutes Studio mit Zutritt rund um die Uhr betrieben. Die nachfolgenden Bestimmungen tragen diesem Betriebskonzept besonders Rechnung. § 2 Vertragsabschluss (1) Der Abschluss der Mitgliedschaft erfolgt ausschließlich online über die Webseite des Betreibers. Mit Absenden des vollständig ausgefüllten Online-Anmeldeformulars gibt das Mitglied ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrags ab. (2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Betreiber die Anmeldung bestätigt oder den Zugang freischaltet. Der Betreiber bestätigt den Eingang der Anmeldung unverzüglich in Textform; diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet wird. (3) Das Mitglied ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Änderungen seiner Kontakt- und Bankdaten unverzüglich über die Mitgliederverwaltung oder in Textform mitzuteilen. § 3 Tarife, Vertragsbeginn und Vorverkauf (1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Webseite ausgewiesenen Tarife und Laufzeiten. Der jeweils gewählte Tarif ergibt sich aus der Anmeldung. (2) Vorverkaufstarife (vor Eröffnung des Studios) mit jeweils 12 Monaten Laufzeit: - 19,27 € monatlich - 22,27 € monatlich - 24,27 € monatlich (3)Reguläre Tarife (nach Eröffnung): - 34,27 € monatlich, 24 Monate Laufzeit - 39,27 € monatlich, 12 Monate Laufzeit (4)Zusätzlich wird in allen Tarifen eine einmalige Anmeldegebühr von 29,27 € erhoben. (5) Die Mitgliedschaft und die Beitragspflicht beginnen mit der Eröffnung des Studios und der Freischaltung des Zutritts für das Mitglied (nachfolgend „Trainingsbeginn"). Die vereinbarte Laufzeit (§ 7) rechnet ab dem Trainingsbeginn. Die einmalige Anmeldegebühr wird mit Vertragsschluss fällig. (6) Im Vorverkauf abgeschlossene Verträge werden vor der Eröffnung geschlossen; ein Anspruch auf Nutzung besteht erst ab Trainingsbeginn. Verzögert sich die Eröffnung über den vom Betreiber kommunizierten voraussichtlichen Eröffnungszeitpunkt hinaus um mehr als acht Wochen, ist das Mitglied berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; bereits gezahlte Beträge einschließlich der Anmeldegebühr werden in diesem Fall erstattet. § 4 Leistungen und Betrieb (1) Der Betreiber stellt dem Mitglied die Trainingsflächen und Geräte im Rahmen der jeweils gültigen Zutrittszeiten zur Verfügung. Trinkwasser steht allen Mitgliedern kostenlos zur Verfügung. (2) Das Studio wird überwiegend ohne ständige Personalpräsenz betrieben. Das Mitglied kann daher auch außerhalb betreuter Zeiten trainieren. Ein Anspruch auf Anwesenheit von Personal oder auf persönliche Betreuung, Einweisung oder Trainingsaufsicht zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht. (3) Der Betreiber ist berechtigt, einzelne Geräte oder Bereiche vorübergehend wegen Wartung, Reparatur, Reinigung oder aus betrieblichen Gründen zu schließen. Eine vorübergehende Einschränkung einzelner Leistungen begründet keinen Anspruch auf Beitragsminderung, solange das Training im Wesentlichen weiter möglich ist. § 5 Mitgliedsbeitrag und Zahlung (1) Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich im Voraus zu entrichten. (2) Die Zahlung erfolgt ausschließlich per SEPA-Lastschrift. Das Mitglied erteilt hierzu ein SEPA-Lastschriftmandat und sorgt für ausreichende Kontodeckung. (3) Kann eine Lastschrift aus von dem Mitglied zu vertretenden Gründen nicht eingezogen werden, trägt das Mitglied die hierdurch entstehenden Rücklastschriftkosten in nachgewiesener Höhe. (4) Der Beitrag ist auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn das Mitglied die Einrichtungen aus persönlichen Gründen nicht nutzt, soweit der Vertrag nicht nach § 7, 8 beendet ist. Eine Pausierung der Mitgliedschaft ist nicht vorgesehen. § 6 Beitragsanpassung (1) Der Betreiber ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag anzupassen, wenn und soweit sich die Kosten für die Erbringung der Leistungen ändern. Maßgeblich sind ausschließlich Änderungen folgender Kostenfaktoren: Energiekosten, Kosten für Wartung, Instandhaltung und Ersatz der Trainingsgeräte, Reinigungs-, Miet- und Raumkosten, Kosten der genutzten Software- und Zutrittssysteme sowie gesetzliche Abgaben. (2) Eine Erhöhung ist nur in dem Umfang zulässig, in dem die Kostensteigerung den bisherigen Beitrag tatsächlich beeinflusst; Kostensenkungen werden im gleichen Maßstab berücksichtigt. Die Berechnung erfolgt nach billigem Ermessen; Gründe und Berechnungsgrundlage werden auf Verlangen offengelegt. (3) Eine Anpassung wird mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform unter Angabe von Grund und Höhe mitgeteilt. Erhöht sich der Beitrag, kann das Mitglied den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Erhöhung außerordentlich kündigen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. § 7 Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung (1) Die Erstlaufzeit beträgt je nach gewähltem Tarif 12 oder 24 Monate und rechnet ab Trainingsbeginn (§ 3 Abs. 5). (2) Der Vertrag kann zum Ende der Erstlaufzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (3) Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit und kann sodann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (4) Jede Kündigung bedarf der Textform. Für die Fristwahrung ist der Zugang beim Betreiber maßgeblich. Da der Vertrag online geschlossen wird, stellt der Betreiber zusätzlich eine Kündigungsschaltfläche („Verträge hier kündigen") auf der Webseite bereit. § 8 Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (1) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. (2) Ein wichtiger Grund liegt für das Mitglied insbesondere vor, wenn es aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft oder für einen erheblichen Zeitraum an der Nutzung gehindert ist; der Nachweis erfolgt durch ein aussagekräftiges ärztliches Attest. Ein bloßer Wohnsitzwechsel berechtigt für sich genommen nicht zur außerordentlichen Kündigung. (3) Ein wichtiger Grund liegt für den Betreiber insbesondere bei den in § 9 genannten Verstößen gegen das Zutrittssystem sowie bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung vor. § 9 Zutrittssystem, persönlicher Zugang und Missbrauch (1) Der Zutritt erfolgt über ein persönliches, elektronisches Zugangsmedium (QR-Code über das System Virtuagym). Der Zugang ist streng persönlich und nicht übertragbar. (2) Das Mitglied ist verpflichtet, seine Zugangsdaten und sein Zugangsmedium geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Insbesondere ist es dem Mitglied untersagt, a) seinen QR-Code oder seine Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen, b) unberechtigten Personen den Zutritt zum Studio zu ermöglichen, sie mitzunehmen oder gemeinsam mit ihnen einzutreten („Mitschleusen"), c) den Zutritt von Personen ohne gültige Mitgliedschaft in sonstiger Weise zu ermöglichen. (3) Das Mitglied haftet für Personen, denen es unter Verstoß gegen Absatz 2 den Zutritt ermöglicht, wie für eigenes Verhalten, einschließlich von diesen verursachter Schäden. (4) Bei einem Verstoß gegen Absatz 2 ist der Betreiber, soweit rechtlich zulässig, berechtigt: a) den Zugang des Mitglieds sofort zu sperren, b) die Mitgliedschaft außerordentlich und fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, c) ein dauerhaftes Hausverbot auszusprechen, d) das Mitglied sowie die betreffenden unberechtigten Personen im Zutritts- und Mitgliedersystem zu sperren, e) Schadensersatzansprüche geltend zu machen. (5) Bei vorsätzlichem Missbrauch des Zutrittssystems behält sich der Betreiber die Einleitung zivil- und strafrechtlicher Schritte vor; ein Zutritt unberechtigter Personen kann insbesondere als Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) verfolgt werden. § 10 Hausordnung und Pflichten des Mitglieds (1) Die Hausordnung ist Bestandteil des Vertrags. Es gilt insbesondere: a) Ab 22:00 Uhr ist auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen; unnötiger Lärm, lautes Rufen und das absichtliche Fallenlassen von Gewichten sind zu vermeiden. b) Alle Trainingsgeräte, Hanteln und sonstigen Gegenstände sind sorgfältig zu behandeln. c) Benutzte Geräte und Trainingsmaterialien sind nach Gebrauch an den dafür vorgesehenen Platz zurückzustellen. d) Die Trainingsfläche ist sauber zu halten. e) Beschädigungen oder technische Defekte sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen. f) Den Anweisungen des Betreibers (auch in Aushängen oder über das Mitgliedersystem) ist Folge zu leisten. (2) Im Studio befindet sich eine SOS-/Notfallklingel, über die der Betreiber kontaktiert werden kann. In Notfällen ist zusätzlich der Notruf 112 zu verständigen. (3) Der Betreiber kann Mitglieder, die trotz Abmahnung erheblich gegen die Hausordnung verstoßen, vom Training ausschließen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. § 11 Eigenverantwortliches Training, Gesundheit, Alleintraining (1) Das Mitglied versichert, dass seinem Training keine gesundheitlichen Bedenken entgegenstehen, und klärt dies erforderlichenfalls vorab ärztlich ab. Das Mitglied trainiert eigenverantwortlich. (2) Da das Studio überwiegend personalunbetreut betrieben wird, erfolgt das Training, insbesondere außerhalb etwaiger betreuter Zeiten, ohne Aufsicht. Dem Mitglied ist bewusst, dass es zeitweise allein und ohne Anwesenheit weiterer Personen trainiert. Das Mitglied entscheidet eigenverantwortlich, ob und in welchem Umfang es unter diesen Bedingungen trainiert. (3) Das Mitglied verpflichtet sich, die Geräte nur bestimmungsgemäß und entsprechend den ausgehängten bzw. bereitgestellten Sicherheits- und Benutzungshinweisen zu verwenden. Bei Unsicherheit über die richtige Bedienung ist von der Nutzung abzusehen. (4) Im Notfall ist die SOS-/Notfallklingel zu betätigen und der Notruf 112 zu verständigen. § 12 Minderjährige Mitglieder (1) Eine Mitgliedschaft ist ab einem Alter von 14 Jahren möglich. Minderjährige können nur mit vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten Mitglied werden. Der Vertrag kommt erst mit Vorliegen dieser Einwilligung wirksam zustande (§§ 107 ff. BGB). (2) Die Nutzung durch Minderjährige setzt zusätzlich eine vorherige Einweisung in die Geräte und die Sicherheitsregeln voraus. (3) Personen unter 18 Jahren erhalten ausschließlich in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr Zutritt. In der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist der Zugang für Minderjährige gesperrt. (4) Mit der Einverständniserklärung bestätigen die Erziehungsberechtigten, dass ihnen der personalunbetreute Betrieb bekannt ist, und übernehmen die Verantwortung für die Einhaltung dieser AGB und der Hausordnung durch die minderjährige Person. § 13 Videoüberwachung (1) Zum Schutz von Personen und Eigentum sowie zur Beweissicherung werden die Trainingsfläche und gegebenenfalls der äußere Eingangsbereich videoüberwacht. Eine Überwachung von Umkleiden, Duschen und Toiletten findet nicht statt. (2) Einzelheiten zu Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Auf die Videoüberwachung wird zusätzlich durch Hinweisschilder aufmerksam gemacht. § 14 Haftung (1) Der Betreiber haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Betreibers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. (2) Für sonstige Schäden haftet der Betreiber nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. (3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. (4) Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die aus der unsachgemäßen oder bestimmungswidrigen Nutzung der Geräte durch das Mitglied entstehen, sowie nicht für Schäden infolge der Nichtbeachtung der Sicherheits- und Benutzungshinweise. (5) Für eingebrachte Gegenstände wird nur nach Maßgabe der Absätze 1 und 2 gehaftet. Wertsachen sind eigenverantwortlich zu verwahren. § 15 Datenschutz Der Betreiber verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der gesondert auf der Webseite abrufbaren Datenschutzerklärung. § 16 Widerrufsrecht Da der Vertrag im Fernabsatz (online) geschlossen wird, steht dem Mitglied als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der nachfolgenden Widerrufsbelehrung zu. § 17 Änderung der AGB (1) Der Betreiber kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen erforderlich ist oder eine Regelungslücke geschlossen werden soll und das Mitglied hierdurch nicht entgegen Treu und Glauben benachteiligt wird. (2) Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht das Mitglied nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang, gelten die Änderungen als genehmigt; hierauf wird gesondert hingewiesen. Im Falle des Widerspruchs kann jede Partei zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. § 18 Verbraucherstreitbeilegung Der Betreiber ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). § 19 Schlussbestimmungen (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. (3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. GYM TWENTY SEVEN · Inhaber Aykut Kütük · Stand: Juni 2026 --- Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns **GYM TWENTY SEVEN, Aykut Kütük** **Marktplatz 6, 72355 Schömberg** **E-Mail: hello@gym27.de · Telefon: +49 173 5943240** mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Leistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistungen entspricht. Hinweis zum vorzeitigen Beginn Wünschen Sie, dass die Mitgliedschaft bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, ist hierfür Ihre ausdrückliche Zustimmung erforderlich. Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und Sie vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt und Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verlieren. --- GYM TWENTY SEVEN · Inhaber Aykut Kütük